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Berliner Feuerwehr PolBln Dir ZS Pers B 55
112 Direkt - Ausbildung Feuerwehrfrau ­­/­­ Feuerwehrmann (m/w/d) nach MSA oder Abitur 17.10.2024 Berliner Feuerwehr PolBln Dir ZS Pers B 55 Berlin (DE)
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112 Direkt - Ausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m/w/d) nach MSA oder Abitur
Berliner Feuerwehr PolBln Dir ZS Pers B 55
Berlin (DE)
Aktualität: 17.10.2024

Anzeigeninhalt:

17.10.2024, Berliner Feuerwehr PolBln Dir ZS Pers B 55
Berlin (DE)
112 Direkt - Ausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m/w/d) nach MSA oder Abitur
Aufgaben:
112 Direkt beschreibt den Zugang zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst direkt nach Abschluss der Schulausbildung. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes absolvierst Du zunächst eine 18-monatige handwerklich-technische Grundqualifizierung am OSZ Bautechnik I Knobelsdorff-Schule. Im Anschluss erhältst Du die feuerwehrtechnische Grundausbildung an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie (BFRA). Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wirst Du im Notfallrettungsdienst, in der Brandbekämpfung und in der technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dies umfasst Einsatzfunktionen auf den Rettungswagen sowie auf den Fahrzeugen der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung.
Qualifikationen:
- Du bist Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. - Du trittst jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein. Damit ist u.a. gemeint, dass du keinen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehörst oder deren Meinungen vertrittst. - Du bist persönlich und charakterlich für den Dienst als Beamtin oder Beamter bei der Berliner Feuerwehr geeignet, d. h. Du hast ein einwandfreies Führungszeugnis, keine Vorstrafen und konsumierst keine Drogen. - Du hast mindestens einen mittleren Schulabschluss (MSA) oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung. - Du hast noch keine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, keine Berufsausbildung an einer technischen Fachschule bzw. keinen Fachoberschulabschluss. - Du bist zum Beginn der Ausbildung mindestens 16 ½ Jahre und höchstens 35 Jahre alt, d. h. das 36. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. - Du bist im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber (nicht älter als 2 Jahre). - Du besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B oder verpflichtest Dich, diese spätestens bis 12 Monate nach Ausbildungsbeginn zu erwerben. Dies ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C während der Ausbildung. - Du bist mindestens 165 cm und höchstens 195 cm groß. - Deine unkorrigierte Sehschärfe beträgt mindestens 30 Prozent auf jedem Auge. - Nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst bist Du uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich. - Der Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut, stellt kein Problem für Dich dar. - Um der Möglichkeit der Ansteckung mit Krankheiten im Einsatzdienst vorzubeugen, wird die Bereitschaft, sich regelmäßig impfen zu lassen, vorausgesetzt. Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nachgewiesen werden.

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